Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel von Ämtern oder Behörden gefordert. Dies trifft immer dann zu, wenn ein Dokument, beispielsweise ein Ausweispapier, nicht in der Amtssprache ausgestellt ist, jedoch in dieser benötigt wird. Das Dokument wird von einem Übersetzer in die Amtssprache übersetzt und mit einer Beglaubigung wird die Echtheit des Dokuments bewiesen. Es muss zudem gesagt werden, dass der Übersetzer die Rolle einer Vertrauensperson des Gesetzgebers inne hat und nur ein vorliegendes sowie echtes Dokument übersetzten darf.
Nachfolgend eine Auflistung von Dokumenten, welche übersetzt und beglaubigt werden müssen beziehungsweise können:
- Ausweispapiere
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Zeugnisse
- Zertifikate
- Diplome
- Adoptionsunterlagen
- Verträge
- Auszüge aus dem Handelsregister
- ärztliche Atteste
Zu der Frage, wer eine beglaubigte Übersetzung benötigt, kann folgendes gesagt werden: Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen benötigten immer öfter eine beglaubigte Übersetzung. Beispielsweise bei einer Auswanderung in ein anderes Land, mit anderer Amtssprache, müssen neben den Ausweispapieren und der Geburtsurkunde unter anderem auch Zeugnisse und dergleichen übersetzt und anschließend offiziell beglaubigt werden. Bei Unternehmen sind es oft Verträge, welche übersetzt und dann beglaubigt werden müssen.
Im Übrigen sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass nur staatlich vereidigte Übersetzer geeignet sind, eine solche Arbeit durchzuführen. Diese haben in der Regel ein Übersetzerdiplom oder aber eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt. Hierzu muss auch noch gesagt werden, dass in Deutschland in etwa nur 3 Prozent der beruflichen Übersetzer diese Voraussetzungen erfüllen. Zudem und das sollte deutlich hervorgehoben werden, ist eine beglaubigte Übersetzungen nicht teurer als eine Übersetzung, welche nicht beglaubigt wurde.
Diese Arten der Übersetzungen gibt es:
- nicht beglaubigte Übersetzung
- beglaubigte Übersetzung
- Gerichtlich überbeglaubigte Übersetzung
- Gerichtlich überbeglaubigte Übersetzung mit Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt
Die nicht beglaubigte Übersetzung kann von nahezu allen beruflichen Übersetzern durchgeführt werden. Im Normalfall ist diese Arbeit schnell durchgeführt und die Kosten sind überschaubar.
Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von staatlich vereidigten Übersetzern durchgeführt werden. In der Regel trifft dies auf Dokumente zu, die für Ämter und beziehungsweise oder für Behörden benötigt werden. Zeitlich kann diese Arbeit schnell durchgeführt werden und die Kosten sind überschaubar.
Eine gerichtlich überbeglaubigte Übersetzung ist wie eine beglaubigte Übersetzung. Hinzu kommen allerdings die Kosten für das Gericht. Der Zeitaufwand für diese Art der Übersetzung ist natürlich höher als die einer beglaubigten Übersetzung, da das Dokument noch beim zuständigen Gericht eingereicht werden muss.
Eine gerichtlich überbeglaubigte Übersetzung mit Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt ist nicht nur die Zeitintensivste Art der Übersetzung, sondern auch die mit den höchsten Kosten. Für die Fertigstellung eines solchen Dokumentes sollten mehrere Wochen eingeplant werden.
Fazit
Egal, welche Übersetzung benötigt wird, es muss immer darauf geachtet werden, dass die jeweilige Übersetzung rechtzeitig in Auftrag gegeben wird. Sollte der Termin in naher Zukunft liegen, kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Übersetzung nicht zum gewünschten Termin fertig gestellt werden kann beziehungsweise nur mit einem höheren Arbeitsaufwand, was natürlich auch enorm höhere Kosten zur Folge haben kann.
Abschließend sollte noch erwähnt werden, dass sobald ein Termin bekannt ist, für den eine Übersetzung benötigt wird, man diese unmittelbar in Auftrag geben sollte. Je nach Art der Übersetzung kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist im Übrigen immer ratsam, sich an einen Profi zu wenden, der einem die ganze Arbeit weitgehend abnimmt und man so rechtzeitig sein Dokument übersetzt und gegebenenfalls beglaubigt zur Verfügung gesetellt bekommt.







